Aktuelles

Arbeitsprogramm der Saxonia-Transilvania-Stiftung

betreffend Annahme von Anträgen:

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Was für Wirtschaftsförderungsprogramme werden durchgeführt ?

Die Saxonia-Transilvania-Stiftung führt drei Programmarten  durch:

•    Für Klein- und Mittlere Betriebe im Produktions- und Dienstleistungsbereich mit Beschaffung der Geräte in Rumänien;

•    Im Landwirtschaftsbereich;

•    Für Klein- und Mittlere Betriebe im Produktions- und Dienstleistungs-bereich mit Beschaffung  der Geräte in Deutschland.

Diese Förderungen können finanziert werden aus:

1. „Direktmitteln“-jährlich von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.
2. Aus „Stiftungsmitteln“ – Rückzahlungen früherer Projekte.

Die Förderung umfaßt Produktionsmittel (Maschinen, Geräte, andere Ausstattungen, Rechner) und in Ausnahmefällen Einrichtungs- und Installationselemente (z.B. bei Küchen, Laboratorien, Pensionen etc.)

Nach der Befürwortung des Antrages durch die zuständigen Entscheidungsgremien bezahlt die Saxonia-Transilvania-Stiftung die Rechnung (Faktura) der beantragten Geräte nach Abschluß eines Förderungsvertrags und eines Garantievertrags (Hypothek). Betreffende Güter bleiben de jure Eigentum der Saxonia-Transilvania-Stiftung bis zu ihrer vollständigen Abzahlung.
Im Falle der "Direktmittel" können sowohl neue als auch  gebrauchte Ausstattungen aus Deutschland finanziert werden, wenn der Antragsteller Einkauf und Transport selbst durchführt (wobei er – als GmbH - auch die Mehrwertsteuer spart).

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