Aktuelles

Arbeitsprogramm der Saxonia-Transilvania-Stiftung

betreffend Annahme von Anträgen:

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Wer kann diese Programme in Anspruch nehmen ?

Privatbetriebe mit Rechtsform einer GmbH, AG, KG, eingetragene Familienvereine und Landwirtschaftsvereine mit Sitz und Tätigkeit in den oben erwähnten Kreisen, vorausgesetzt, dass diese:

•    ausschließlich privates und rumänisches Stammkapital haben (ohne ausländische Gesellschafter);
•    die für ihre Tätigkeit nötigen Genehmigungen besitzen bzw. problemlos erhalten und sowohl den Sitz als auch die Tätigkeit in einem der oben erwähnten Kreise haben;
•    über ihrer Tätigkeit entsprechende Räumlichkeiten verfügen und einen überzeugenden Geschäftsplan vorweisen;
•    mittels einer Immobilienhypothek für den Kredit garantieren können.

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