Wie läuft das Förderungsprogramm praktisch ab?
• Der Antragsteller kann die Antragsformulare von der Stiftung erwerben, oder hier herunterladen.
• Der Antragsteller füllt die Antragsformulare vorschriftsgemäß aus und legt diesen die nötigen Akten in Kopie bei. Der Antragsteller reicht den vollständigen Antrag zur Befürwortung beim zuständigen Kreis- oder Zentrumsforum ein. In Ausnahmefällen wird die Befürwortung beim Siebenbürgenforum in Hermannstadt beantragt.
• Der befürwortete Antrag wird bei der Stiftung eingereicht.
• Danach erfolgt Bearbeitung der Anträge durch die Saxonia-Transilvania-Stiftung.
• Die Anträge werden den zuständigen Entscheidungsgremien vorgelegt. Die positive/negative Entscheidung über das Projekt wird dem Antragsteller in max. 6 Monaten nach Einreichen des vollständigen Dossiers mitgeteilt. Im Falle der Förderung aus Stiftungsmitteln dauert die Bearbeitung höchstens 3 Monate.
• Bei genehmigten Anträgen wird der Antragsteller per notarieller
Erklärung Art der Ausstattung und Lieferanten bestimmen und eine
3-prozentige Anzahlung des Gesamtwertes der betreffenden Sachmittel an die
Saxonia-Transilvania-Stiftung tätigen. Dieses Akonto wird als
Bearbeitungsspesen verrechnet
• Desgleichen wird zugunsten der Saxonia-Transilvania eine Hypothek im Valuta-Wert des Projektes eingetragen.
• Die erwünschte Ausstattung wird bestellt und von der Saxonia-Transilvania-Stiftung bezahlt, wobei die Rechnung (Faktura) auf den Antragsteller ausgestellt wird.
• Der Vertragswert wird in EURO ausgedrückt. Der Geförderte zahlt in maximal 5 Jahren den Gegenwert des Vertrages in der Landeswährung (Lei) zum Tageskurs der Nationalbank in Trimesterraten ab.
• Nach Bezahlen der letzten Rate werden sämtliche Sachmittel des Projektes ins definitive Eigentum des Geförderten übertragen und die Hypothek gelöscht..
Es werden keine Zinsen, sondern nur Bearbeitungsspesen berechnet !
