Aktuelles

Arbeitsprogramm der Saxonia-Transilvania-Stiftung

betreffend Annahme von Anträgen:

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Wie läuft das Förderungsprogramm praktisch ab?

•    Der Antragsteller kann die Antragsformulare von der Stiftung erwerben, oder hier herunterladen.
•    Der Antragsteller füllt die Antragsformulare vorschriftsgemäß aus und legt diesen die nötigen Akten in Kopie bei. Der Antragsteller reicht den vollständigen Antrag zur Befürwortung beim zuständigen Kreis- oder Zentrumsforum ein. In Ausnahmefällen wird die Befürwortung beim Siebenbürgenforum in Hermannstadt beantragt.
•    Der befürwortete Antrag wird bei der Stiftung eingereicht.
•    Danach erfolgt Bearbeitung der Anträge durch die Saxonia-Transilvania-Stiftung.
•    Die Anträge werden den zuständigen Entscheidungsgremien vorgelegt. Die positive/negative Entscheidung über das Projekt wird dem Antragsteller in max. 6 Monaten nach Einreichen des vollständigen Dossiers mitgeteilt. Im Falle der Förderung aus Stiftungsmitteln dauert die Bearbeitung höchstens 3 Monate.
•    Bei genehmigten Anträgen wird der Antragsteller per notarieller
Erklärung Art der Ausstattung und Lieferanten bestimmen und eine
3-prozentige Anzahlung des Gesamtwertes der betreffenden Sachmittel an die
Saxonia-Transilvania-Stiftung tätigen. Dieses Akonto wird als
Bearbeitungsspesen verrechnet
•    Desgleichen wird zugunsten der Saxonia-Transilvania eine Hypothek im Valuta-Wert des Projektes eingetragen.
•    Die erwünschte Ausstattung wird bestellt und von der Saxonia-Transilvania-Stiftung bezahlt, wobei die Rechnung (Faktura) auf den Antragsteller ausgestellt wird.
•    Der Vertragswert wird in EURO ausgedrückt. Der Geförderte zahlt in maximal 5 Jahren den Gegenwert des Vertrages in der Landeswährung (Lei) zum Tageskurs der Nationalbank in Trimesterraten ab.
•    Nach Bezahlen der letzten Rate werden sämtliche Sachmittel des Projektes ins definitive Eigentum des Geförderten übertragen und die Hypothek gelöscht..

 

 

Es werden  keine  Zinsen,  sondern  nur Bearbeitungsspesen  berechnet !

 

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